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Wenn es stimmen muss...

Rupprecht & Coll.: Ihr Ansprechpartner für rechtssichere Mietwertgutachten

Mietwertgutachten

Als Vermieter können Sie den Mietpreis Ihrer Immobilie nicht beliebig festsetzen. Gesetzliche Regelungen schränken den individuellen Spielraum massiv ein. Sie möchten Ihre Immobilie aber natürlich auch nicht unter Wert vermieten. Auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen sind Miethöhen relevant. Ein Mietwertgutachten schafft rechtliche Klarheit und sorgt für eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung zwischen Vermietern und Mietern.

Bewertungsanlässe für Miet- oder Pachtwertgutachten

In folgenden Fällen ist es sinnvoll, ein Mietwertgutachten in Auftrag zu geben:

·        Auseinandersetzungen über Miethöhen bei Wohn- und Gewerberaummieten

·        Mietpreisverhandlungen für Wohn- und Gewerberaum

·        Miet- und Wohnwertermittlungen im Rahmen von Scheidungsverfahren

·        Nutzwertentschädigung im Rahmen von Scheidungsverfahren 

·        Basis für Mieterhöhungen  

 

Vergleichsmiete oder Marktmiete?

 

Das Mietwertgutachten basiert auf der Grundlage besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung und beinhaltet die Schätzung des Mietwerts von Wohn- oder Gewerberaum unter Berücksichtigung der Eigenschaften, die für den Mietwert relevant sind. Ein mit Gründen versehenes Gutachten wird nach § 558 a BGB als Nachweis für ein Mieterhöhungsverlangen anerkannt.

Bei Mietwertermittlungen wird in der Regel zwischen der ortsübliche Vergleichsmiete und der Marktmiete unterschieden.

Die Legaldefinition der ortsüblichen Vergleichsmiete findet sich in § 558 Abs. 2 BGB. 

Die Marktmiete dagegen ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Betrachtung bei einer Neuvermietung erzielbar wäre.

Möchten Sie Ihre Immobilie vermieten oder brauchen ein Wertgutachten? Tel. 04292 - 517384

 




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